Schluss mit der Tierquälerei! – Regensburger Bündnis fordert sofortiges „Aus“ der Kastenstände
Fast flächendeckend werden Zuchtsauen in Deutschland ihr halbes Leben in körperengen Kastenständen unter unwürdigen Bedingungen gehalten. Dagegen hat ein Bündnis aus Grüne Jugend, Vegans for Climate Justice sowie weiteren Tierschutzaktivist*innen am Mittwoch, den 30.06. in Regensburg protestiert. Anlässlich des bundesweiten Aktionstages gegen Kastenstände bei Mutterschweinen machte das Bündnis auf dem Neupfarrplatz mit einem Infostand und Flyern sowie Plakaten und nachgebauten realgetreuen Kastenständen auf das unsägliche Leid der Tiere aufmerksam.
Diese Haltungsform verstößt gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) und gegen die in der Verfassung verankerte Staatszielbestimmung Tierschutz in Art. 20a Grundgesetz. §24 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung definiert in Bezug auf die Haltung von Jungsauen und Sauen in Kastenständen: (1) Die Schweine sollen sich in den Kastenständen nicht verletzen können. (2) Jedes Schwein muss ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken können.
„Die Kastenstandhaltung ist für die Sauen mit extremem Leid verbunden“ , sagt Christina Rappl, Vorstandsmitglied der Grünen Jugend Regensburg, „neben gesundheitlichen Schäden wie Gesäugeentzündung, Gebärmutterentzündung und Milchmangel können die Tiere ihre natürlichen Verhaltensweisen nicht ausleben. Kurz vor der Geburt ist es für Sauen notwendig, Nestbauverhalten ausüben zu können. Hierfür benötigen sie jedoch Stroh und Platz zur freien Bewegung. Beides ist ihnen in der Kastenstandhaltung nicht gegeben. Dies führt zu Verhaltensstörungen wie Stangenbeißen, Leerkauen oder Trauern. Das dürfen wir nicht zulassen!“
Auch trotz gerichtlicher Urteile, wird Kastenstandshaltung beibehalten. In den Jahren 2014 bis 2016 wiesen das Verwaltungsgericht Magdeburg, das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt und das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass die Sauen gemäß dem Tierschutzgesetz gehalten werden müssten. Dennoch treten nach der Entscheidung des Bundesrates vom 03.07.2020 Übergangsfristen in Kraft, die eine Haltung der Sauen in Kastenständen im Deckzentrum für bis zu 10 Jahre und im so genannten Abferkelbereich für sogar maximal 15 weitere Jahre legalisiert. Und ginge es Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckners Entwurf für die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, könnten die Tiere ihre Gliedmaßen auch nach der Frist nicht ausstrecken.
Auf die Frage einer interessierten Passantin ‚Was denn jetzt die Lösung des Problems wäre?‘ antwortete Eva Konen, Sprecherin der Grünen Jugend: „Eine Haltung ohne Kastenstand ist möglich wie Bio-Betriebe und Labelprogramme wie z.B. NEULAND bereits seit Jahrzehnten zeigen. Auch wenn die Einführung der Übergangsfristen als kleiner Teilerfolg ist, ohne die vollständige Abschaffung dieser engen Metallkäfige geht das Leiden der Sauen weiter. Deshalb fordern wir das sofortige „Aus“ für Kastenstände!“
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